8. Gestützt auf die Anzeige wurde mit Verfügung vom 4. März 2022 ein Verfahren wegen einer möglichen Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA gegen den Disziplinarbeklagten eröffnet. Dem Disziplinarbeklagten wurde gleichzeitig eine Frist von 21 Tagen angesetzt, um eine ausführliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen einzureichen. Namentlich wurde er aufgefordert, zu den folgenden Fragen / Themen Stellung zu nehmen:  Dem Vorwurf gemäss beigelegtem E-Mailverkehr, die Kanzlei sei telefonisch nicht erreichbar / verfügbar gewesen.