2 gehandelt, welche ihm per E-Mail übermittelt worden seien. Es habe deshalb gar keine Unterlagen gegeben, die hätten retourniert bzw. übergeben werden müssen. Mangels Vollmacht habe er nach seiner Rückkehr ins Büro am 13. Oktober 2021 und dem Erhalt der Anzeige am 4. November 2021 mehrfach vergeblich versucht, die Anzeigerin zu kontaktieren und die Angelegenheit mit ihr zu klären. Er beantragt, der Anzeige sei keine Folge zu geben. III. Zuständigkeit / Eröffnung Disziplinarverfahren