6. Mit Eingabe vom 31. Januar 2022 nahm der Disziplinarbeklagte zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung (pag. 51 ff.). Er führte aus, dass ihm die Mandatsbeendigung nie offiziell mitgeteilt worden sei. Diese sei völlig überraschend erfolgt. Er habe auch nie eine Anwaltsvollmacht des neuen Rechtsvertreters erhalten. Aus diesem Grund habe er seine Assistentin angewiesen, nichts zu unternehmen, bis er wieder im Büro sei. Das in der E-Mail der Assistentin von D.________ vom 5. Oktober 2021 erwähnte Schreiben vom 10. September 2021 habe er nie erhalten. Es habe der E-Mail auch nicht beigelegen.