BSG 155.21) in Aussicht, dass er innert 30 Tagen unter Vorlage eines ausführlichen Arztzeugnisses ein Gesuch um Wiederherstellung der verpassten Frist stellen werde (pag. 39 ff.). 5. Mit Verfügung vom 18. Januar 2022 wurde dem Disziplinarbeklagten die verpasste Stellungnahmefrist ein letztes Mal bis am 31. Januar 2022 verlängert (pag. 49). II. Stellungnahme des Disziplinarbeklagten vom 31. Januar 2022