1. Am 19. Oktober 2021 (Datum Poststempel) erstattete die Anzeigerin gegen den Disziplinarbeklagten eine Aufsichtsanzeige. Sie wies darauf hin, dass sie den Disziplinarbeklagten in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit mandatiert habe. Ihr neuer Anwalt benötige dringend die beim Disziplinarbeklagten befindlichen Unterlagen. Der Disziplinarbeklagte reagiere allerdings nicht auf die Anfragen ihres neuen Anwalts und ignoriere diese. Es gebe ihres Erachtens kein Zurückbehaltungsrecht an den Akten eines Mandanten.