9 des Minderheitsaktionärs geht. In den Strafverfahren, in denen die Doppelvertretung – wie bereits ausgeführt – auf keinen Fall zulässig ist und zu Tage getreten ist, kann es aber nicht um die Ausschaltung des Minderheitsaktionärs gehen, vielmehr geht es um die Beurteilung der Strafbarkeit des zur Anzeige gebrachten Verhaltens.