Und andererseits liegt auch nur die Einwilligung eines Klienten vor, nämlich diejenige von D.________ persönlich. Welche «Meinung» hier die Aktiengesellschaft gehabt hätte, ist unbekannt, jedenfalls wäre diese nicht zwingend diejenige von D.________, auch wenn er zu den Mehrheitsaktionären gehören soll.