8 Berufsregeln bereits in diesem Zeitpunkt verletzt habe, wenn sich auch aus dem zeitlichen Zusammenhang der beiden Verfahren W 20 754 und W 20 249 sowie der Überschneidung der Mandatierung durch D.________ einerseits für die Firma und andererseits für ihn selber durchaus schon aufgedrängt hat zu überlegen, ob nicht ein Sachzusammenhang und damit eine Interessenkollision bestehen könnte.