12. Am 28. Februar 2022 teilte die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Aargau mit, dass in ihrem Anwaltsregister keine Disziplinarmassnahmen eingetragen seien, jedoch die Anwaltskammer des Kantons Solothurn mit Entscheid vom 23. März 2017 eine Busse von CHF 1‘200.00 ausgesprochen habe. Auf eine Stellungnahme wurde verzichtet und es wurde um Zustellung des Entscheids im vorliegenden Verfahren gebeten (pag. 239).