11. Mit Schreiben vom 16. Februar 2022 wurde die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Aargau gebeten mitzuteilen, ob gegen den Disziplinarbeklagten bereits Sanktionen ausgesprochen werden mussten. Gleichzeitig wurde ihr die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme einzureichen (pag. 233ff.).