10. Der Disziplinarbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Aargau eingetragen, jedoch betrifft der mit Eingabe vom 31. August 2021 beanstandete Sachverhalt seine Tätigkeit im Kanton Bern (Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte) und beschlägt seine Berufsausübung. Damit ist die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern gegeben (Art. 14 BGFA in Verbindung mit Art. 12 KAG).