4 Dem erwähnten Schreiben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren W 20 249 und W 20 754 ist zu entnehmen (pag. 225f), dass der Disziplinarbeklagte darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es im Verfahren gegen D.________ auch um Vorwürfe zum Nachteil der B.________ gehe und D.________ beide Vollmachten unterzeichnet habe, einerseits für sich und andererseits für die B.________. Der Disziplinarbeklagte wurde aufgefordert, zur nach Meinung der Staatsanwaltschaft vorliegenden Interessenkollision Stellung zu nehmen.