Es sei, da sein Mandant ein erfolgreicher Unternehmer sei und sowohl Geschäftsbeziehungen in der Türkei als auch in der Schweiz unterhalte, völlig unklar gewesen, wer die Vorwürfe gegen ihn erhoben habe. Das Gesuch um Akteneinsicht sei abgewiesen worden. Erst mit Schreiben vom 30. April 2021 habe die Staatsanwaltschaft dann darauf hingewiesen, dass ihrer Ansicht nach eine unzulässige Doppelvertretung vorliege.