___ gleichgerichtete Interessen, nämlich die Ausschaltung des Minderheitsaktionärs sowie die Rettung der Aktiengesellschaft (pag. 49). Auf den konkret bereits genannten Interessenkonflikt im Zusammenhang mit den Überweisungen auf das Privatkonto von D.________ wird nicht eingegangen. Weiter folgen Ausführungen zur Sache, welche sich nicht mit dem Interessenkonflikt bzw. der Doppelvertretung befassen, sondern darlegen sollen, weshalb sich D.________ nicht strafbar gemacht haben soll.