D.________ (E.________. gemäss Bezeichnung der Anzeigerin) im Verfahren W 20 754 bei derselben Staatsanwaltschaft verteidigt. Im Verfahren W 20 754 sei D.________, also der Klient des Disziplinarbeklagten im einen Verfahren, beschuldigt worden, er habe zum Nachteil der B.________, der Klientin des Disziplinarbeklagten im anderen Strafverfahren, Überweisungen in der Höhe von CHF 650‘000.00 auf sein Privatkonto getätigt. Mit Verfügung vom 18. Mai 2021 habe die Staatsanwaltschaft die Verteidigung von D.___