Mit Schreiben vom 31. August 2021 teilte die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend Anzeigerin) mit, dass sie in ihrem Beschluss BK 21 261 festgestellt habe, dass sich A.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagter) durch die Annahme zweier Mandate dem konkreten Risiko eines Interessenkonfliktes ausgesetzt habe. Zum Sachverhalt wird konkretisiert, dass sich der Disziplinarbeklagte einerseits als Verteidiger der B.________ (C.________ AG gemäss Bezeichnung der Anzeigerin) im Verfahren W 20 249 der kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (Staatsanwaltschaft) habe mandatieren lassen und andererseits habe er auch