1. Mit Schreiben vom 31. August 2021 teilte die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend Anzeigerin) mit, dass sie in ihrem Beschluss BK 21 261 festgestellt habe, dass sich A.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagter) durch die Annahme zweier Mandate dem konkreten Risiko eines Interessenkonfliktes ausgesetzt habe.