24. Das Mandatsverhältnis dauerte lediglich vom 23. März 2021 bis zum 7. Mai 2021. Der Anzeigerin sind keine Rechtsnachteile entstanden. Einen finanziellen Schaden erlitt sie nicht. Insgesamt kann von einem leichten Fall ausgegangen werden, der mit einer Verwarnung geahndet werden könnte. Unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Disziplinarbeklagten – auch wenn diese Massnahme zwischenzeitlich gelöscht wurde, so wurde im Verfahren AA 12 98 gegen den Disziplinarbeklagten wegen Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA eine Busse von CHF 3'000.00 ausgesprochen und zudem wurde im Verfahren AA 15 179 wegen Verletzung von Art.