20. Die Schreiben des Disziplinarbeklagten vom 13. April 2021 kreuzten sich mit einem erneuten Schreiben der Anzeigerin vom 11. April 2021. Am Ende dieses zweiseitigen Schreibens bat die Anzeigerin den Disziplinarbeklagten, ihr eine Kopie des Schreibens der C.________(Versicherung) vom 6. April 2021 per E-Mail zugehen zu lassen. Auf diese E-Mail hat der Disziplinarbeklagte vorerst erneut nicht reagiert.