Die Terminansetzung hätte dem Disziplinarbeklagten auffallen müssen. Er war mandatiert und seine Klientin wollte keine Hausbesuche der C.________(Versicherung). Weshalb er den aktenkundigen Termin nicht hat absagen / verschieben lassen, bleibt unklar. Es muss auch offenbleiben, warum er der C.________(Versicherung) nicht angezeigt hat, dass er mandatiert worden war. 15. Weitere E-Mails und Unterlagen der Anzeigerin an den Disziplinarbeklagten datieren vom 28. März 2021 und vom 31. März 2021. Auch auf diese E-Mails hat der Disziplinarbeklagte jeweilen nicht reagiert.