8. Am 22. September 2021 nahm der Disziplinarbeklagte noch einmal Stellung. Der ursprünglich auf die Unterstützung der Anzeigerin beschränkte Auftrag sei mit der Zeit auf zahlreiche andere Aufträge (Kündigung, KTG-Belege etc.) ausgeweitet worden. Im Rahmen des geleisteten Vorschusses sei es nicht möglich gewesen, all diese Bereiche zu beantworten. Bei «Vielmailern» bestehe die Gefahr, dass die Mails nur noch überflogen und entsprechend wichtigere Punkte übersehen würden. Einmannkanzleien würden zunehmend unter einer täglichen Flut von E-Mails lei-