Bereits einen Tag später habe er gegenüber der C.________(Versicherung) mit einem Einschreibebrief reagiert und auch seiner Klientin schriftlich geantwortet. In den folgenden Apriltagen habe er verschiedene Gerichts- und Schlichtungsverhandlungen gehabt, weshalb er erst am 28. April 2021 erneut habe reagieren und der Anzeigerin eine Kopie des Schreibens der C.________(Versicherung) vom 6. April 2021 zustellen können. Gleichzeitig habe er das seines Erachtens sinnvolle weitere Vorgehen dargestellt.