Am 8. April 2021 sei die Lage deshalb eskaliert und seine Klientin habe ihm zahlreiche E-Mails mit unterschiedlichstem Inhalt gesendet. Er habe seiner Klientin am 8. April 2021 angeboten, dass sie ihm das Schreiben der C.________(Versicherung) ungeöffnet zusenden solle; er habe sie damit beruhigen wollen. Am 12. April 2021 sei der Einschreibebrief bei ihm eingetroffen. Bereits einen Tag später habe er gegenüber der C.________(Versicherung) mit einem Einschreibebrief reagiert und auch seiner Klientin schriftlich geantwortet.