Am 8. April 2021 habe er von seiner Klientin erneut eine E-Mail erhalten, worin nachgefragt worden sei, ob die KTG-Leistungen ausbezahlt worden seien. Am gleichen Tag habe ihm die Anzeigerin bestÃĪtigt, dass die Leistungen nunmehr ausbezahlt und die C.________(Versicherung) keine Fragen per E-Mail gestellt habe. Am gleichen Tag habe seine Klientin aber ein Einschreiben von der C.________(Versicherung) erhalten, welches sie in Panik versetzt habe. Am 8. April 2021 sei die Lage deshalb eskaliert und seine Klientin habe ihm zahlreiche E-Mails mit unterschiedlichstem Inhalt gesendet.