6. Auf entsprechende Aufforderung der Anwaltsaufsichtsbehörde reichte der Disziplinarbeklagte unter Beilage der vollständigen Akten am 8. Juni 2021 eine detaillierte Stellungnahme zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen ein. Er beantragte, das Disziplinarverfahren sei abzuschliessen und kein Verfahren zu eröffnen. Zur Begründung führt er erneut aus, dass die Anzeigerin eigentlich gar kein Verfahren ge-