4. Mit Schreiben vom 9. Mai 2021 gelangte die Anzeigerin erneut an die Anwaltsaufsichtsbehörde und teilte mit, dass sie auf keinen Fall eine Anzeige gegen den Disziplinarbeklagten habe erwirken wollen. Ihr sei geraten worden, sich an die Anwaltsaufsichtsbehörde zu wenden, weil die gewünschten Unterlagen trotz mehrmaligem Fragen nicht eingetroffen seien und ihr Krankentaggeld für April 2021 nach wie vor ausstehend sei. Das dies gleich ein Verfahren gegen den Disziplinarbeklagten bewirken werde, habe sie nicht gewusst.