2. Mit Schreiben vom 6. Mai 2021 setzte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde, dem Disziplinarbeklagten eine Frist zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme, zu den gegenüber ihm erhobenen Vorwürfen. Gleichtags wurde die Anzeigerin informiert, dass die Anwaltsaufsichtsbehörde keine Rechtsberatungsstelle sei und dass nur allfällige Berufsregelverletzungen geprüft, nicht aber Rechtsauskünfte erteilt werden. 3. Mit Schreiben vom 7. Mai 2021 legt der Disziplinarbeklagte gegenüber der Anzeigerin das Mandat nieder.