Sie sei möglicherweise auch bei ihrer Krankenkasse taggeldversichert. Das hätte von ihrem Anwalt überprüft werden müssen. Sie habe dem Disziplinarbeklagten CHF 1'000.00 an Vorschüssen bezahlt. Sie ersuchte deshalb die Anwaltsaufsichtsbehörde, das Dossier genau zu überprüfen und ihr einen Anwalt zu vermitteln. Zudem wollte sie vom Disziplinarbeklagten das Honorar zurückbezahlt erhalten.