1. Mit Einschreibebrief vom 5. Mai 2021 gelangte Frau A.________ (nachfolgend Anzeigerin) an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern und erklärte, sie sei unzufrieden bezüglich den ausstehenden Antworten und Unterlagen von Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagter). Das Krankentaggeld und die Lohnzahlung April 2021 seien bis heute (am 5. Mai 2021) immer noch nicht ausbezahlt worden. Alle ihre Fragen würden mehrere Wochen zurückliegen und seien nicht beantwortet worden. Ihr Anwalt sei untätig. Sie brauche einen Rechtsvertreter, der für sie einstehe. Sie sei möglicherweise auch bei ihrer Krankenkasse taggeldversichert.