Eine Vertretung gegen einen aktuellen Klienten – bis zum Schreiben vom 12. Januar 2020 von Rechtsanwalt C.________ an die Steuerverwaltung galt die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen weiterhin – ist sowieso nicht zulässig. Der Umstand, dass – in Unkenntnis der Anzeigerin – die Vollmacht von Seiten Rechtsanwalt C.________ widerrufen wurde, vermag im vorliegenden Fall auch nicht mehr zu helfen, da das Mandatsverhältnis in der Trennungsangelegenheit bereits vorher bestanden hat.