Bedingt durch den Umstand, dass Rechtsanwalt C.________ das Ehepaar seit Jahren kennt und wohl auch bereits seit Jahren in Steuerfragen beraten hat, sich jedenfalls im Jahr 2015 bevollmächtigen liess, ergibt sich, dass er über viel mehr Angaben und Wissen verfügte als nur für die Steuererklärung 2018 notwendig war. Zudem waren eben beide Ehegatten Auftraggeber von Rechtsanwalt C.________, so dass ein Mandatsverhältnis nicht ernsthaft bestritten werden kann. Eine Vertretung gegen einen aktuellen Klienten – bis zum Schreiben vom 12. Januar 2020 von Rechtsanwalt C.________