Es bestehen keine Verwirkungsfristen. Vorliegend ist aber auch nachvollziehbar, weshalb Fürsprecherin F.________ im fraglichen Zeitpunkt auf die Interessenkollisionen hinwies und weshalb es anschliessend zur Anzeige kommen musste: Die Verhandlungen zwischen den Ehegatten G.________ in der Ehesache waren offenbar gescheitert, so dass Fürsprecherin F.________ ein Eheschutzgesuch einreichen musste, welchem sie gewisse Unterlagen beizulegen hatte. So wurde offenbar – da Rechtsanwalt C.________ diese der Anzeigerin nicht zugestellt hatte – die Steuererklärung samt Beilagen bei der Steuerverwaltung bestellt, worauf Fürsprecherin F.______