Zudem ist es nicht möglich, in eine Doppelvertretung einzuwilligen, wenn es sich um ein Gerichtsverfahren handelt. Eine Doppelvertretung wäre höchstens in einem Beratungsmandat zulässig, wenn nicht die eine Partei schon früher vertreten wurde. Das Mandat müsste zudem umgehend beendet werden, wenn sich die Interessen der Parteien so entwickeln, dass es auch zu einem Gerichtsverfahren führen könnte. Vorliegend ist festzuhalten, dass die Mandate nicht gleichzeitig erteilt wurden und damit eine Doppelvertretung sowieso unzulässig wäre.