Fakt ist, dass die Anzeigerin und ihr Ehemann bereits im Jahr 2015 eine Anwaltsvollmacht unterzeichnet haben, aus welcher hervorgeht, dass sie Rechtsanwalt C.________ mit der Steuervertretung beauftragt haben. Es ist damit offensichtlich ein Mandatsverhältnis zustande gekommen, auch wenn Rechtsanwalt C.________ gestützt auf die familiäre Verbindung auf ein Honorar «verzichtete».