7 Prozessieren des Rechtsanwaltes gegen ehemalige Klienten sei problematisch, umso weniger sei ein gerichtliches Vorgehen gegen einen gegenwärtigen Klienten zulässig (FELLMANN, in: FELLMANN/ZINDEL, a.a.O., N. 103a zu Art. 12 BGFA). 23. Es gilt die Frage zu klären, ob die Disziplinarbeklagte durch das Fortführen des Mandates gegen die Anzeigerin nach Eintritt von Rechtsanwalt C.________ in die gleiche Kanzlei, welcher ebenfalls sein Vertretungsverhältnis zur Anzeigerin und ihrem Ehemann aufrechterhielt, gegen das Verbot der Doppelvertretung verstossen hat.