und nun sie das Mandat weitergeführt hätten. Es seien umfassende aussergerichtliche – inzwischen gescheiterte – Verhandlungen geführt worden, die Anwältin der Anzeigerin habe dann erstmals am 9. März 2020 völlig unerwartet mitgeteilt, dass nach ihrer Ansicht eine Interessenkollision bestehe und gleichentags ein Eheschutzgesuch eingereicht. Eine Doppelvertretung liege vor, wenn ein Anwalt gleichzeitig verschiedene Parteien berate oder vor Gericht vertrete, deren Interessen sich widersprechen würden.