___ – unentgeltlich und ohne mandatiert zu sein – in Steuerfragen unterstützt und die Steuererklärung 2015 für sie ausgefüllt, als sie sich beruflich im Ausland aufgehalten hätten. Schliesslich habe er beim Einreichen der Steuererklärung 2018 geholfen, als eine amtliche Einschätzung gedroht habe und zwar sowohl im Einverständnis mit der Anwältin der Ehefrau als auch mit ihrem eigenen. Die kanzleiintern durchgeführte Mandatsüberprüfung habe keine Interessenkollision ergeben, weshalb vorerst Rechtsanwältin E.________ und nun sie das Mandat weitergeführt hätten.