4 12. Bei der vorliegenden Anzeige seien zwei getrennte, nicht zusammenhängende Aspekte zu betrachten, einerseits das Eheschutzverfahren und andererseits die von beiden Ehegatten gewünschte Hilfe in Steuerfragen. Bezüglich der Steuerangelegenheit machte sie geltend, Rechtsanwalt C.________ habe das Ehepaar G.________ – unentgeltlich und ohne mandatiert zu sein – in Steuerfragen unterstützt und die Steuererklärung 2015 für sie ausgefüllt, als sie sich beruflich im Ausland aufgehalten hätten.