10. Gestützt auf die Anzeige wurde mit Verfügung vom 25. Juni 2020 ein Verfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA eröffnet. Der Disziplinarbeklagten wurde gleichzeitig eine Frist von 21 Tagen eingeräumt, um eine ausführliche Stellungnahme zu den Vorwürfen einzureichen (pag. 35ff.). IV. Stellungnahme der Disziplinarbeklagten nach Eröffnung des Verfahrens