8. Aus dem der kurzen Stellungnahme beigelegten Mailverkehr (pag. 29 f) geht hervor, dass die Anwältin der Anzeigerin am 9. Januar 2020 einige Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung an die Disziplinarbeklagte weitergeleitet hat, Rechtsanwalt C.________ einige Stunden später der Anzeigerin einen (zweiten und dritten) Entwurf der fraglichen Steuererklärung hat zukommen lassen und die Anzeigerin sich schliesslich am nächsten Tag für die Bemühungen bedankt und mit dem dritten Entwurf einverstanden erklärt hat.