__ im Eheschutzverfahren und bespreche sich ausschliesslich mit ihrem Mandanten – es seien für diese Vertretung keine Informationen notwendig, die sie von Rechtsanwalt C.________ erhältlich machen müsste. Ihrer Ansicht nach wäre eine Interessenvertretung nur dann problematisch, wenn Kenntnisse aus einem ersten Mandat in einem zweiten Mandat verwertetet werden könnten und dies selbst nur dann, wenn der neue Auftraggeber die Kenntnisse nicht selbst vermitteln könnte. Dies sei aber