Ende 2015 sei er schliesslich bevollmächtigt worden, weil die Ehegatten für ein Jahr ausgewandert seien und die Steuerangelegenheiten auch in diesem Zeitpunkt hätten erledigt werden müssen. Es sei aber in keinem Zeitpunkt ein Mandatsverhältnis entstanden. Die Vertretung sei unentgeltlich als Freundschaftsdienst innerhalb der Familie erfolgt. Ende 2019/Anfang 2020 habe Rechtsanwalt C.________ schliesslich in Absprache mit der Anwältin der Anzeigerin und ihr das Ehepaar beim Einreichen der Steuererklärung unterstützt. Die Anwältin der Anzeigerin habe über sie Rechtsanwalt C.___