7. Mit Eingabe vom 13. Mai 2020 nahm die Disziplinarbeklagte Stellung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen (pag. 25ff.) und wies den Vorwurf der nicht beachteten Standesregeln ausdrücklich zurück. Zur Begründung führte sie an, ihr Bürokollege, Rechtsanwalt C.________, habe seinen Bruder und dessen Ehefrau im ausdrücklichen Einverständnis beider Ehegatten beim Ausfüllen der privaten Steuererklärung unterstützt. Ende 2015 sei er schliesslich bevollmächtigt worden, weil die Ehegatten für ein Jahr ausgewandert seien und die Steuerangelegenheiten auch in diesem Zeitpunkt hätten erledigt werden müssen.