Ihr Ehemann sei am 9. März 2019 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen und habe sich in der Folge von Rechtsanwältin E.________, ebenfalls aus der Kanzlei D.________, vertreten lassen, wobei dieses Mandat per Ende 2019 auf die Disziplinarbeklagte übergegangen sei. Diese Mandatierung habe ihr schon immer Mühe gemacht, weil Rechtsanwalt C.________ ihr angesichts der familiären Umstände seit vielen Jahren nahestehe und über ihre persönliche und wirtschaftliche Lage bestens Bescheid wisse. Dies alleine habe schon ihr Rechtsempfinden verletzt.