_ reagiert werden können. Zu verschiedenen Zeitpunkten hätte die unzulässige Doppelvertretung auffallen und darauf reagiert werden müssen, was nicht nur nicht getan wurde, sondern es wurde gar nach Eröffnen eines Verfahrens immer noch behauptet, es liege keine unzulässige Doppelvertretung vor. 11 37. Der Disziplinarbeklagte wurde 2010 patentiert und ist auch seit 2010 als Anwalt tätig. Er übt seinen Beruf somit seit 10 Jahren aus. Hinsichtlich des beruflichen Vorlebens ist nichts Negatives bekannt.