__ bei F.________ Angaben und Unterlagen erhältlich machen, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn der Ehemann über alle Informationen und Unterlagen verfügt hätte, und andererseits geht diese Sichtweise zu wenig weit: Bedingt durch den Umstand, dass der Disziplinarbeklagte das Ehepaar seit Jahren kennt und auch bereits seit Jahren in Steuerfragen beraten hat, sich jedenfalls im Jahr 2015 bevollmächtigen liess, ergibt sich, dass er über viel mehr Angaben und Wissen verfügte als nur für die Steuererklärung 2018 notwendig war. Zudem waren eben beide Ehegatten Auftraggeber