_____ ja der Fall war – es konnte schliesslich keine Einigung gefunden werden und die Ehefrau liess ein Eheschutzgesuch einreichen –, jederzeit die Möglichkeit besteht, dass vom einen oder anderen Ehegatten ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, so dass eine Doppelvertretung sogar dann unzulässig wäre, wenn eine Einwilligung beider Parteien vorliegen würde.