Es sei Schaden vermieden und keinesfalls herbeigeführt worden. Er machte geltend, dass er zum Eheschutzverfahren, welches am 9. März 2020 anhängig gemacht worden sei, keinen Bezug habe und das Verfahren bei Einreichen der Steuererklärung noch nicht hängig gewesen sei. Es sei unklar, inwiefern er durch seine Tätigkeit an Informationen hätte gelangen können, welche seinem Bruder nicht selbst bekannt gewesen seien und gegen die Anzeigerin hätten verwendet werden können.