16. Gestützt auf die Anzeige wurde mit Verfügung vom 25. Juni 2020 ein Verfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA eröffnet. Dem Disziplinarbeklagten wurde gleichzeitig eine Frist von 21 Tagen eingeräumt, um eine ausführliche Stellungnahme zu den Vorwürfen einzureichen (pag. 105ff.). 6 IV. Stellungnahme des Disziplinarbeklagten nach Eröffnung des Verfahrens