Auch hier verkennt der Disziplinarbeklagte nach Ansicht der Anwaltsaufsichtsbehörde, dass er und sein Bruder offenbar die finanziellen Verhältnisse nicht genügend gut kannten, ansonsten nicht bei der Anwältin der Anzeigerin hätte nachgefragt werden müssen. So wurden im Rahmen des Einreichens der Steuererklärung sehr wohl Daten beschafft, welche dem Ehemann vorher nicht bekannt waren.